FINANZIELLE ASPEKTE BEI DER INVESTITION IN EINE SOLARSTROMANLAGE
Bei den von uns bevorzugt installierten Systemen handelt es sich um sogenannte netzgekoppelte Photovoltaikanlagen. Das bedeutet, dass Sie den Strom, den Sie benötigen nach wie vor aus dem öffentlichen Netz beziehen, während der komplette Strom, den Ihre Photovoltaikanlage erzeugt, in das öffentliche Netz abgegeben wird. Dieser wird mit dem gesetzlich garantierten Satz pro kWh von Ihrem Energieversorger vergütet. Geregelt ist dies im "Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)", welches am 01.04.2000 in Kraft getreten und in 2004 novelliert worden ist.
Die Investition in eine Sonnenstrom-Anlage ab 1 kWp (ca. 10 m²) wird gefördert. Die bundesweite Förderung besteht aus einem zinsbegünstigten KfW-Darlehen und der erhöhten Einspeisevergütung für Solarstrom nach dem EEG. Vereinzelt gibt es auf Landes- oder regionaler Ebene Förderungen für Ihre Solarstromanlage.
DAS EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.
Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien abzunehmen und zu vergüten. Es wurde mit Wirkung zum 1. August 2004 novelliert.
EEG-EINSPEISEVERGÜTUNG
Im EEG ist die Einspeisevergütung für Solarstrom festgelegt. Diese definierte Mindestvergütung für jede eingespeiste kWh Solarstrom aus wird für Neuinstallationen jedes Jahr gesenkt. Die für das jeweilige Jahr festgelegte Mindestvergütungen gilt dann für die in diesem Jahr Inbetrieb genommene Anlage für einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren zzgl. des Jahres des Inbetriebnahme. Sie wird dem Anlagenbetreiber vom zuständigen Energieversorgungsunternehmen gezahlt.
EEG-EINSPEISETARIFE 2008 PRO ERZEUGTER KWH:
| Anlagenteil | Dachanlage | Fassadenanlage | Freifläche |
|---|---|---|---|
| < 30 kWp | 46,75 | 51,75 | 35,49 |
| 30 - 100 kwp | 44,48 | 49,48 | 35,49 |
| > 100 kWp | 43,99 | 48,99 | 35,49 |
WIRTSCHAFTLICHKEITSBETRACHTUNG
Auf Basis der im Erneuerbare Energien Gesetz festgelegten Einspeisevergütung und z. B. der festen Annuität eines KfW-Förderdarlehens können wir detaillierte Prognose- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Ihre Photovoltaikanlage erstellen.